Mobilität

Vorbewerbung

Einreichen einer Vorbewerbung mit folgenden Unterlagen bis 31. Januar per E-Mail an die Mobilitätsberaterin. Für einen Austausch im darauffolgenden Studienjahr mit einem weltweiten Programm bis 1. Dezember, für einen Austausch mit SEMP SMS bis 31. Januar:
 

  • Angabe der Wunschdestination (max. drei Prioritäten)
  • Geplantes Austauschsemester
  • Studienplanung bis zum Abschluss des Bachelors
  • Formular "Anerkennung von Lehrveranstaltungen": Pro Gastuniversität ist je ein separates Formular inkl. PDFs oder Links zu den Fächerbeschrieben einzureichen. Das Einholen von Unterschriften ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht notwendig. Vorlage siehe Seitenende.

Für einsatzfreudige Studierende besteht die Möglichkeit, ein oder zwei Semester an einer Gastuniversität zu verbringen. Für einen Mobilitätsaufenthalt müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Austausch im 5. Semester: Basisprüfung und Prüfungsblock 1 bestanden sowie Prüfungsblock 2 vollständig abgelegt.
  • Austausch im 6. Semester: Basisprüfung und Prüfungsblöcke 1 und 2 bestanden.
  • Mind. Durchschnittsnote 4.5 in der Basisprüfung. Studierende, die diese Note nicht erreicht haben, können sich trotzdem unter bestimmten Voraussetzungen für den Austausch qualifizieren. Detailinformationen dazu finden Sie hier.

Die an der Gastuniversität erworbenen Kreditpunkte können an das Studium an der ETH Zürich angerechnet werden, sofern vor Antritt des Mobilitätsstudiums eine Anerkennung der Leistungen in Form eines schriftlichen Studienplans ("Formular zur Anerkennung von Lehrveranstaltungen") vereinbart wurde. Dieser Studienplan sollte so zusammengestellt werden, dass er die an der ETH verpassten Unterrichtseinheiten ganz oder weitgehend ersetzt. Das Studium an der Gasthochschule muss daher ca. 2/3 der Vorlesungen der Raumbezogenen Ingenieurwissenschaften an der ETH im gleichen Zeitraum (mind. 20 ECTS-KP/Semester) enthalten. Die Gesamtdauer des Studiums sollte durch ein Mobilitätsstudium nicht verlängert werden.

Je nach Gastuniversität kann es schwierig sein, gleichwertige Lehrveranstaltungen zu finden. Eine sorgfältige Abklärung ist unumgänglich.

Das Zusammenstellen des Studienplans und die fachliche Organisation ist Sache der Studierenden. Dies beinhaltet die Regelung der Anerkennung der einzelnen Lehrveranstaltungen mit den betreffenden Professorinnen und Professoren bzw. mit der Mobilitätsberaterin und die Kontaktaufnahme mit der zuständigen Person an der betreffenden Hochschule. Der administrative Teil der Organisation, z. B. Regelung der Einschreibung, Organisation eines Zimmers, Aufenthaltsbewilligung, Mobilitätsstipendien und Betreuung während des Aufenthalts wird von der Mobilitätsstelle unterstützt.

Die Vorlage für die Anerkennung von Lehrveranstaltungen finden Sie unten. Dieses Formular muss, mit sämtlichen Unterschriften versehen, der Mobilitätsberaterin des Studienganges Raumbezogene Ingenieurwissenschaften vor der Abreise abgegeben werden.

Mobilitätsstudierende bleiben an der ETH Zürich immatrikuliert und bezahlen weiterhin Schulgeld und obligatorische Beiträge. An der Gastuniversität sind sie vom Schulgeld befreit.

Studierende, die sich für ein Mobilitätsstudium interessieren, informieren sich bitte frühzeitig bei der Mobilitätsstelle der ETH Zürich (Anmeldetermine beachten) und bei der Mobilitätsberaterin des Studiengangs. Die Bewilligung für ein Mobilitätsstudium wird von der oder dem Studiendelegierten erteilt.

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