FAQ

Die ETH Zürich kann Studierenden Stipendien gewähren, sofern ihre eigenen Mittel und diejenigen ihrer nächsten Angehörigen nicht ausreichen und sie gute Studienleistungen erbringen. Stipendien schliessen den Schulgelderlass ein. Weitere Informationen finden Sie hier.

Der Militärdienst kann bei triftigen Gründen auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Die Grundsätze, nach denen im D-​BAUG Verschiebungsgesuche bestätigt werden, sind im Dokument „Grundsätze des D-​BAUG zur Dienstverschiebung“ festgelegt.

Wer den Dienst verschieben möchte, füllt die beiden Formulare „Gesuch um Dienstverschiebung“ und „persönlicher Studienplan“ aus und bringt beides unterschrieben am Infoschalter vorbei.

Bei Dienstverschiebungsgründen, die gemäss den Grundsätzen keinen zwingenden Verschiebungsgrund darstellen, ist es sehr empfehlenswert, in einem separaten Schreiben die Gründe für das Gesuch etwas ausführlicher zu beschreiben.

Das Gesuch muss mindestens 14 Wochen vor Dienstbeginn an die aufbietende Stelle eingereicht werden. Die dafür notwendigen Vorlagen sowie weitere Informationen zu den Dienstverschiebungsgrundsätzen des D-​BAUG finden Sie unter Dokumente.

In Download folgendem Dokument (PDF, 237 KB) finden Sie Informationen über den Eintrag in das Schweizereische Register REG für Raumplanerinnen und Raumplaner in der Schweiz.

Der externe Seite Geomatik-Alumni Verein hat zum Ziel, Kontakte zwischen Ingenieurinnen und -ingenieuren aus dem Bereich der Raumbezogenen Ingenieurwissenschaften zu pflegen und aufrecht zu erhalten. Mitglied können alle Personen werden, die einen Bachelor- oder gleichwertigen Abschluss in diesem Bereich besitzen.  

Die ETH Zürich stellt ein umfassendes Angebot an statistischen Übersichten zur Verfügung. Mehr Infos

In der praktischen Tätigkeit der Geomatikingenieurin und des Geomatikingenieurs kommt der amtlichen Vermessung eine bedeutende Stellung zu, wobei amtliche Vermessungen, die eine Veränderung des Rechtsbestandes zur Folge haben, allein von Inhaberinnen und Inhabern des eidgenössischen Patents für Ingenieur-Geometerinnen und -Geometer durchgeführt werden dürfen. Diese müssen sich zudem im Register für Ingenieur-Geometerinnen und -Geometer eintragen lassen.
Kandidatinnen und Kandidaten, die eine ausreichende theoretische Vorbildung nachweisen können, werden zum Staatsexamen zugelassen. Erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen erhalten die vom Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) sowie dem Präsidenten der Geometerkommission unterzeichnete Urkunde.
Weitere Details sind in den folgenden Dokumenten aufgeführt:

Download Merkblatt für Fachstudierende "Geometerpatent" (PDF, 156 KB)
Download Information zur theoretischen Vorbildung für die Zulassung zum Staatsexamen für Ingenieur-Geometerinnen und Ingenieur-Geometer (Vereinbarung ETH-Geometerkommission) (PDF, 1.3 MB)
Download Anmeldung (PDF, 159 KB)

Für weitere Informationen wenden sich Interessierte bitte direkt an den Präsidenten der externe Seite Geometerkommission, Herrn David Varidel, c/o Eidgenössische Kommission für Ingenieur-Geometerinnen und -Geometer, Bundesamt für Landestopographie swisstopo, Eidgenössische Vermessungsdirektion, Seftigenstrasse 264, 3084 Wabern.

Die aktuellen Praktika- und Stelleninserate finden Sie hier

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