Bachelorarbeit
Die Bachelorarbeit im 6. Semester soll die Fähigkeit zur selbständigen, praxisorientierten Problemlösung fördern. Für eine genügende Bachelorarbeit (mind. Note 4.0) werden 10 Kreditpunkte gutgeschrieben.
Voraussetzung
Die Bachelorarbeit darf erst begonnen werden, wenn die Basisprüfung sowie die Prüfungsblöcke 1 bis 4 bestanden sind.
Wiederholung
Eine ungenügende Bachelorarbeit kann einmal wiederholt werden. Dabei muss ein anderes Thema bearbeitet werden. Der Professor oder die Professorin kann gewechselt werden.
Eine bestandene Bachelorarbeit kann nicht wiederholt werden.
Abbruch der Bachelorarbeit
Die Bachelorarbeit kann nur in Ausnahmefällen abgebrochen werden. Dem Studiendirektor ist umgehend ein schriftliches Gesuch mit Begründung einzureichen. Ab der zweiten Hälfte der Bearbeitungszeit muss ein zwingender Abbruchgrund vorliegen, ansonsten ist ein Abbruch nicht möglich.
Themen
Die Themen der Bachelorarbeiten werden von den Professorinnen und Professoren rechtzeitig bekannt gegeben. Die Studierenden melden sich am Ende des 5. Semesters für ein bestimmtes Thema an. Gruppenarbeiten sind möglich, unter der Voraussetzung, dass die individuellen Anteile der einzelnen Studierenden klar definiert sind und einzeln bewertet werden können.
Weitere Informationen auf dem Download Merkblatt (PDF, 110 KB).