Anforderungen
Ein von der ETH anerkannter Hochschulabschluss auf Masterstufe oder gleichwertiger Bildungsstand.
Bewerberinnen und Bewerber, welche die Voraussetzungen nach Abs. 1 nicht erfüllen, können ausnahmsweise nach Massgabe von Art. 13 Abs. 2 der Weiterbildungsverordnung ETH Zürich zugelassen werden. Die Zulassung basiert auf einem persönlichen Dossier der Bewerberin/des Bewerbers.
Die Zusammenstellung des Dossiers erfolgt nach den Vorgaben der School for Continuing Education (SCE) Bewerbungsunterlagen DAS & CAS. Bei Bewerberinnen und Bewerbern, welche die Voraussetzungen nach Abs. 1 nicht erfüllen, sind nebst der entsprechenden Berufspraxis besondere Zusatzqualifikationen im Bereich Erdbebenüberprüfung oder Ingenieurwesen relevant.
Sprachanforderung: Deutsch (C1 Niveau)