Masterarbeit
Sie bildet den Abschluss des Masterstudiums. Die Studierenden sollen mit der Master-Arbeit ihre Fähigkeit, selbständig, strukturiert und wissenschaftlich zu arbeiten, unter Beweis stellen. Es muss ein Thema aus der gewählten Vertiefung bearbeitet werden.
Die Master-Arbeit wird im Fachbereich der gewählten Vertiefung verfasst und steht unter der Leitung eines Professors/einer Professorin der betreffenden Vertiefung. Die maximal zulässige Bearbeitungsdauer für die Masterarbeit beträgt sechs Monate.
Wiederholung
Eine nicht bestandene Masterarbeit kann nur einmal wiederholt werden. Wird sie wiederholt, so muss innerhalb der gewählten Vertiefung ein neues Thema bearbeitet werden. Die Wiederholung kann bei einem anderen Professor/einer anderen Professorin ausgeführt werden als beim ersten Versuch.
Eine bestandene Masterarbeit kann nicht wiederholt werden.
Abbruch der Masterarbeit
Die Masterarbeit kann nur in Ausnahmefällen abgebrochen werden. Dem Studiendirektor ist umgehend ein schriftliches Gesuch mit Begründung einzureichen. Ab der zweiten Hälfte der Bearbeitungszeit muss ein zwingender Abbruchgrund vorliegen, ansonsten ist ein Abbruch nicht möglich.
Masterarbeit an einer anderen Universität
Wird die Masterarbeit an einer anderen Universität verfasst, ist zwingend ein Professor oder eine Professorin der Umweltingenieurwissenschaften ETH als Supervisor beizuziehen. Dieser ist dafür verantwortlich, dass das Niveau und die Qualität der Arbeit den Anforderungen der ETH entsprechen. Zudem legt der Supervisor die definitive Note fest.