Austauschstudium

Vorbewerbung

Einreichen einer Vorbewerbung mit den folgenden Unterlagen per E-​Mail an die Mobilitätsberaterin. Für einen Austausch im darauffolgenden Studienjahr mit einem weltweiten Programm bis 1. Dezember, für einen Austausch mit SEMP SMS bis 31. Januar:
 

  • Angabe der Wunschdestination (max. drei Prioritäten)
  • Geplantes Austauschsemester
  • Studienplanung bis zum Abschluss des Masters
  • Zusammenstellung der im Ausland geplanten Fächer pro Gastuniversität: Titel, KP und Link auf die betreffenden Vorlesungen

Einsatzfreudige, leistungsstarke Studierende haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, während ihres Vollzeit-Studiums an der ETH Zürich das 2. Semester oder im 4. Semester die Master-Arbeit an einer anderen Universität zu absolvieren. Leider ist es aus studientechnischer Sicht nicht möglich, das erste oder dritte Semester im Ausland zu verbringen.

Folgende Voraussetzungen müssen für einen Mobilitäts-Aufenthalt erfüllt sein:

  • Erwerb des vorangehenden Bachelor-Abschlusses an der ETH Zürich, der EPF Lausanne oder der Universität Zürich. Für alle anderen ist die Teilnahme an einem Austauschprogramm der ETH Zürich nicht möglich. Eine Ausnahme bildet das Schreiben der Master-Arbeit an einer anderen Universität.
  • Vollständig erfüllte Auflagen für die Zulassung zum Master-Studium vor der Abreise.
  • Notendurchschnitt von mindestens 4.5 im Bachelor-Abschluss. Studierende, die diese Note nicht erreicht haben, können sich unter bestimmten Voraussetzungen trotzdem für den Austausch qualifizieren. Detailinformationen dazu finden Sie hier.
  • Voraussetzungen für den Beginn der Master-Arbeit sind vor dem Weggang erfüllt bei einem Austausch im 4. Semester.

Die an der Gastuniversität erworbenen Kreditpunkte können an das Studium an der ETH Zürich angerechnet werden, sofern vor Antritt des Mobilitätsstudiums eine Anerkennung der Leistungen in Form eines schriftlichen Studienplans vereinbart wurde. Dieser Studienplan sollte so zusammengestellt werden, dass er die an der ETH verpassten Unterrichtseinheiten ganz oder weitgehend ersetzt. Das Studium an der Gasthochschule muss daher ca. 2/3 der Vorlesungen der Raumentwicklung und Infrastruktursysteme an der ETH im gleichen Zeitraum (mind. 20 ECTS-KP/Semester) enthalten. Die Gesamtdauer des Studiums sollte durch ein Mobilitätsstudium nicht verlängert werden. Ein Mobilitätsaufenthalt muss deshalb frühzeitig und sorgfältig in das Gesamtstudium eingeplant werden.

Das Zusammenstellen des Studienplans und die fachliche Organisation ist Sache der Studierenden (Regelung der Anerkennung mit Tutor/in und Studiendirektor/in, Einholen der Äquivalenzbestätigungen bei den Dozierenden, Kontaktaufnahme mit den Austauschzuständigen an der betreffenden Hochschule). Der administrative Teil der Organisation (Regelung der Einschreibung, Organisation eines Zimmers, Aufenthaltsbewilligung, Betreuung während des Aufenthaltes) wird von der Mobilitätsstelle unterstützt. Beim Ablauf ist die Mobilitätsberatung des Studiengangs Raumentwicklung und Infrastruktursysteme behilflich.

Die Vorlage für die Anerkennung von Lehrveranstaltungen finden Sie in der Spalte rechts. Dieses muss, mit sämtlichen Unterschriften versehen, der Mobilitätsberaterin des Studienganges Raumentwicklung und Infrastruktursysteme vor der Abreise abgegeben werden.

Mobilitätsstudierende bleiben an der ETH Zürich immatrikuliert und bezahlen weiterhin Schulgeld und obligatorische Beiträge. An der Gastuniversität sind sie vom Schulgeld befreit.

Interessierte setzen sich frühzeitig mit der Mobilitätsberaterin des Studienganges Raumentwicklung und Infrastruktursysteme und mit der Mobilitätsstelle in Verbindung.

Die Bewilligung für das Mobilitätsstudium wird durch den Studiendirektor erteilt.

Maximal anrechenbare Kreditpunkte für das Master-Diplom:

  • 60 Mobilitäts-Kreditpunkte, wenn das vorangegangene Bachelor-Studium vollständig an der ETH Zürich absolviert worden ist;
  • 40 Mobilitäts-Kreditpunkte bei allen anderen Studierenden.
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