Austauschstudium

Austausch 2026/27: Wichtigste Termine

Infomarkt Hönggerberg: Di, 28. Oktober 2025, 11.30 – 13.30, HPH

Infoveranstaltung Mobilität RE&IS: Mi, 5. November 2025, 16.45, HIL E4

Beratungsgespräche Mobilitätsberaterin RE&IS: 6. - 28. November 2025

Bewerbungsfrist für alle Programme: Mo, 1. Dezember 2025, 13.00 Uhr (!)

Einsatzfreudige, leistungsstarke Studierende haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit,

  • im ersten Studienjahr im 2. Semester ein Austauschsemester einzulegen, und/oder
  • in ihrem letzten Semester die Master-Arbeit an einer anderen Hochschule zu schreiben.  

Folgende Voraussetzungen müssen für ein Austauschsemester erfüllt sein:

  • Erwerb des vorangehenden Bachelor-Abschlusses an der ETH Zürich, der EPF Lausanne oder der Universität Zürich. Für alle anderen ist die Teilnahme an einem Austauschprogramm der ETH Zürich nicht möglich. Eine Ausnahme bildet das Schreiben der Master-Arbeit an einer anderen Universität, vorausgesetzt, der/die Studiendirektor/in gibt das Einverständnis dazu.
  • Vollständig erfüllte Auflagen für die Zulassung zum Master-Studium vor der Abreise. D. h. die Noten aller Auflagefächer müssen in Ihrem Leistungsüberblick in myStudies sichtbar sein. 
  • Notendurchschnitt von mindestens 4.5 im Bachelor Abschluss. Studierende, die diese Note nicht erreicht haben, können sich unter bestimmten Voraussetzungen trotzdem für den Austausch qualifizieren. Detailinformationen dazu finden Sie hier.

Voraussetzung für das Schreiben der Master-Arbeit an einer anderen Hochschule ist, dass die Voraussetzungen für den Beginn der Master-Arbeit vor dem Weggang erfüllt sind.

Nehmen Sie an den Events der Mobilitätsstelle sowie an der Informationsveranstaltung Mobilität D-BAUG Rauming/RE&IS/Geomatik teil und informieren Sie sich ausserdem eingehend auf den folgenden Seiten:

  • Webseiten der Mobilitätsstelle
  • Abkommenssuche Mobility-online (Bereich «Raumbezogene Ingenieurwissenschaften»)
  • Webseiten der Gasthochschulen (Links siehe Abkommenssuche oder direkt via Webseiten der Gastuniversitäten)
  • International Knowledge Base: Lesen Sie die Erfahrungsberichte von ETH-Studierenden, die bereits an der betreffenden Hochschule waren. Sie finden die Erfahrungsberichte bei der entsprechenden Gasthochschule ganz zuunterst auf der Seite («Student Exchange Reports»).

Je nach Ihren Interessen und fachlichen Ausrichtung wird nicht jede Gasthochschule für Sie in gleichem Masse geeignet sein. Informieren Sie sich deshalb detailliert über den Geltungsbereich des Austauschvertrags und über die Regeln zur Kursbelegung für Austauschstudierende. Die Informationen zu den einzelnen Abkommen sowie weiterführende Links sind für die europäischen Gastuniversitäten bei der Abkommenssuche auf Mobility-online unter «i» und für die aussereuropäischen Universitäten neben den Informationen unter «i» auch auf der Webseite der Mobilitätsstelle zu finden. Nehmen Sie sich ausreichend Zeit für diesen Schritt und lesen Sie alle Informationen sorgfältig durch.

Entscheiden Sie dann, ob das Angebot für Sie passend ist. Berücksichtigen Sie auch den Fall, dass Sie einen geplanten Kurs nicht besuchen können und auf ein anderes Fach ausweichen müssen. Die Verantwortung dafür, dass genügend passende Kurse auf der richtigen Stufe für Sie zur Belegung erlaubt sind, liegt bei Ihnen.

Prüfen Sie ausserdem frühzeitig, ob ein Sprachnachweis verlangt wird und beginnen Sie früh mit dem Zusammenstellen aller Unterlagen.

Die Bewerbungsfrist für einen Austauschplatz im folgenden akademischen Jahr ist der 1. Dezember um 13.00 Uhr (!).

Achtung: Um im 2. Semester des Master-Studiums in den Austausch gehen zu können, reichen Sie Ihre Bewerbung bereits im 5. Semester Ihres Bachelor-Studiums ein. Sollten Sie ein Zwischenjahr einlegen, bewerben Sie sich entsprechend während Ihrem Zwischenjahr. Bitte beachten Sie, dass Sie ab dem Zeitpunkt Ihrer Bewerbung bis zum Antritt Ihres Austauschs ununterbrochen an der ETH immatrikuliert sein müssen (reguläre Semestereinschreibung oder Urlaubssemester).

Bei Übertritt in den MSc RE&IS mit einem anderen ETH-Bachelor-Abschluss als Raumbezogene Ingenieurwissenschaften wird vorausgesetzt, dass Sie vor der Bewerbung auf einen Austauschplatz eine Bewerbung auf Zulassung zum MSc RE&IS eingereicht haben. Nutzen Sie dafür deshalb unbedingt das November-Bewerbungsfenster.

Allfällige Auflagen für die Zulassung zum Master-Studium müssen vor der Abreise vollständig erfüllt sein. Prüfen Sie daher frühzeitig, ob Sie die Auflagefächer bereits während Ihrem Bachelor-Studium absolvieren können. Alternativ ist es auch möglich, sie während dem 1. Master-Semester zu absolvieren. Besprechen Sie dies vor Einreichen der Bewerbung mit der Mobilitätsberaterin RE&IS.

Ein Austauschsemester im 4. Semester des Master-Studiums ist in Ausnahmefällen möglich. Dies gilt vor allem für Studierende, die von der UZH oder der EPFL an die ETHZ wechseln und sich daher erst nach Beginn ihres Master-Studiums bewerben können. Entscheidend ist, dass sich der Austausch so in die Studienplanung integrieren lässt, dass die Mehrzahl der im Austausch erworbenen Kreditpunkte effektiv für den Abschluss benötigt werden. 

Die Veranstaltung findet statt am: Mittwoch, 5.11.2025, 16.45 Uhr, HIL E4

Die Teilnahme ist obligatorisch für alle, die sich für ein Austauschsemester in einem der folgenden Studiengänge bewerben möchten:

  • Bachelor Raumbezogene Ingenieurwissenschaften
  • Master Raumentwicklung und Infrastruktursysteme
  • Master Geomatik

Interessierte Studierende vereinbaren per E-Mail einen Beratungstermin mit der Mobilitätsberaterin RE&IS. Bitte kommen Sie gut vorbereitet an dieses Gespräch (siehe «Vorbereitung») und stellen Sie spezifische Fragen. Gespräche dauern i.d.R. 30 Minuten und finden von 6. bis 28. November 2025 statt. 

Der Studienplan für das Austausch-Semester soll so zusammengestellt werden, dass er die an der ETH verpassten Unterrichtseinheiten ganz oder weitgehend ersetzt. Das Studium an der Gasthochschule muss daher ca. 2/3 der Vorlesungen der Raumentwicklung und Infrastruktursysteme an der ETH im gleichen Zeitraum (mind. 20 ECTS-KP/Semester) enthalten. Die Gesamtdauer des Studiums soll durch ein Mobilitätsstudium nicht verlängert werden.

Die Pflichtfächer können nicht mit Fächern aus der Mobilität ersetzt werden und müssen an der ETH Zürich besucht werden. Für die Anrechnung von Mobilitätskreditpunkten in den übrigen Kategorien finden Sie detaillierte Informationen im Merkblatt zur Anrechnung von Mobilitätskreditpunkten. 

Erstellen Sie für jede Gastuniversität, die für Sie in Frage kommt, einen Studienplan unter Berücksichtigung der Informationen unter «Vorbereitung». 

Dieser Studienplan ist Ihre Entscheidungsgrundlage dafür, ob eine Universität für Sie geeignet ist. 

Beim Einreichen Ihrer Bewerbung auf Mobility-online wird für jede Gasthochschule auf Ihrer Prioritätenliste eine (provisorische) Kursliste verlangt. Die Genehmigung dieser Liste stellt keine Vereinbarung zur Anrechnung von Mobilitätskreditpunkten dar.

Im Master RE&IS können maximal 60 Mobilitäts-Kreditpunkte an den Master-Abschluss angerechnet werden, wenn das vorangegangene Bachelor-Studium vollständig an der ETH Zürich absolviert worden ist. Bei Übertritten der EPFL und UZH können maximal 40 Mobilitäts-Kreditpunkte angerechnet werden.

Die Anrechnung von Kreditpunkten aus der Mobilität an das ETH-Studium wird mit dem Formular «Anrechnung von Mobilitätskreditpunkten» vereinbart.

Reichen Sie dazu die folgenden Unterlagen unaufgefordert VOR Beginn des Aufenthalts an der Gasthochschule an die Mobilitätsberaterin RE&IS ein:

  • Anrechnungsformular Mobilitätskreditpunkte inkl. Unterschriften der ETH-Dozierenden bei Anrechnung aufgrund von Äquivalenz
  • Lehrinhalte der Fächer an der Gastuniversität inkl. Links auf die einzelnen Fächerbeschriebe
  • Sofern zutreffend: E-Mail-Bestätigung des D-GESS zur Anrechnung eines WiK-Fachs
  • Sofern zutreffend: Bestätigungsformular der Betreuung einer schriftlichen Arbeit im Austauschstudium 

Die Unterschrift/en der/des Studiendirektors/in wird durch die Mobilitätsberaterin RE&IS eingeholt.

Falls nach dem Start des Austauschsemesters Anpassungen notwendig sind, tragen Sie diese umgehend nach erfolgter Änderung in das entsprechende Formular ein («Anrechnung von Mobilitätskreditpunkten: Änderungen nach Semesterbeginn»), holen Sie ggf. die erforderlichen Bestätigungen bei den zuständigen Dozierenden ein und senden Sie das Formular anschliessend an die Mobilitätsberaterin RE&IS. Die Unterschrift der/des Studiendirektors/in holt die Mobilitätsberaterin RE&IS ein.

Informieren Sie sich über die Semesterdaten der Gastuniversität und koordinieren Sie Ihre Prüfungstermine. Bei zeitlichen Überlappungen finden Sie weitere Informationen auf den Seiten der Prüfungsplanstelle

  • Das Zusammenstellen des Studienplans und die fachliche Organisation ist Sache der Studierenden. 
  • Der administrative Teil der Organisation (Regelung der Einschreibung, Organisation eines Zimmers, Aufenthaltsbewilligung, Betreuung während  des Aufenthaltes) wird von der Mobilitätsstelle unterstützt.
  • Bei Fragen zum Ablauf, studiengangspezifischen Fragen sowie bei Fragen zur Anrechnung ist die Mobilitätsberaterin des Studiengangs Raumentwicklung und Infrastruktursysteme behilflich.
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