Studiendirektoren/-innen
Der Studiendirektor/die Studiendirektorin ist für einen oder mehrere Studiengänge verantwortlich. Er/sie ist von Amtes wegen Mitglied der Unterrichtskommission und damit dort Vertreter(in) des Lehrkörpers.
Der Studiendirektor/die Studiendirektorin ist für einen oder mehrere Studiengänge verantwortlich. Er/sie ist von Amtes wegen Mitglied der Unterrichtskommission und damit dort Vertreter(in) des Lehrkörpers.